Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, sofort und ohne weitere Anordnung selbstständig in häusliche Quarantäne begeben. Das gilt auch für Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Ein Bescheid des Gesundheitsamtes, der eine Absonderung anordnet, ergeht nicht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.corona.rlp.de
Aktuell (Stand: 10.12.2020) gilt in Rheinland-Pfalz die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung. Die komplette Verordnung einschließlich der Auslegungshilfe finden Sie hier.
Informationen über die Überbrückungshilfe II und die Novemberhilfe finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de