Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung die Einzelheiten zum "Winter-Shutdown" geregelt. Zusätzlich wird in der Auslegungshilfe dargelegt, welche Tätigkeiten möglich sind und welche nicht. Die Verordnung gilt ab dem 16.12.2020 bis mindestens 10.01.2021.
Die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier.
Die Auslegungshilfe finden Sie hier.
Alle in Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen finden Sie unter: https://corona.rlp.de/de/startseite/