Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Beschlüssen und Verordnungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie gelten. Zudem informieren wir Sie über geltende Regelungen zu Förderungen, Zuschüssen, Krediten, Stundungen, steuerlichen Maßnahmen u.ä., die aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beantragt werden können.
Aktuelle Fallzahlen, Neuigkeiten und Informationen zur Corona-Pandemie in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz.
Lokal geltende Regeln und aktuelle Entwicklungen im Landkreis Altenkirchen finden Sie auf der Homepage des Landkreises.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetztes und der Arbeitsschutzverordnung bekommen Unternehmen beim Corona-Schutz mehr Spielraum. Die 3G-Regelung für den Zugang zum Arbeitsplatz wurde ebenso gestrichen wie die Homeoffice-Pflicht. Zu den empfohlenen Maßnahmen zählt das Tragen von Corona-Schutzmasken in Innenräumen.
Am 04. März sind in Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft getreten. Der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Gelockert wurde auch die Teilnahme an Großveranstaltungen. Die Homeoffice-Pflicht soll zum 20. März fallen.
Die Corona-Regeln werden schrittweise gelockert. Das haben Bund und Länder beschlossen. So entfällt ab dem 18. Februar bundesweit die 2G-Regel im Einzelhandel. Wichtig für Unternehmen: zum 20. März entfällt die Homeoffice-Pflicht. Die Kurzarbeiter-Regelung und die damit verbundenen Sonderregelungen werden bis zum 30. Juni verlängert. Auch die Überbrückungshilfe IV soll bis zum 30. Juni verlängert werden.
Seit Freitag, 14.01.2022, gelten neue Quarantäne-Regeln. Ziel ist es, vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen die Handlungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu sichern. Corona-Infizierte und Kontaktpersonen können die zehntägige Quarantäne durch „freitesten“ um drei Tage verkürzen. Dies ist nur eine von zahlreichen Neuregelungen.
Seit dem 23.12. gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln. Weitere Neuregelungen treten zum 28.12.2021 in Kraft. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen. Ab dem 01.01.2022 kann sich jeder für eine Booster-Impfung registrieren, dessen vollständiger Impfschutz erst drei Monate zurückliegt.
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Lars Kober(Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt) Leiter Wirtschaftsförderung Tel. +49 (0)2681 81-3901 |
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Joschka Hassel(B.Sc.) Tel. +49 (0)2681 81-3907
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Fides Ottens(B.Sc.) Tel. +49 (0)2681 81-3908 |
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Iris Scharenberg-Henrich(M.A.) Tel. +49 (0)2681 81-3909 |
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Jennifer Kothe(Dipl. Geogr./ in Elternzeit) Tel. +49 (0)2681 81-3906 |