Nach wie vor ist die Beantragung staatlicher Hilfen für Unternehmen, die stark von der Corona-Krise betroffen waren bzw. sind, unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus ist die Antragsfrist der 31. Dezember 2021. Auf der Website www.ueberbrückungshilfe-unternehmen.de finden Sie alle relevanten Informationen.
Das aktuelle Maßnahmenpaket des Bundeswirtschaftsministeriums für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/massnahmenpaket-fuer-unternehmen-gegen-die-folgen-des-coronavirus.pdf?__blob=publicationFile&v=124