Am 04. März sind in Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft getreten. Der Zugang zur Gastronomie und Hotellerie ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Gelockert wurde auch die Teilnahme an Großveranstaltungen. Die Homeoffice-Pflicht soll zum 20. März fallen.
Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.
Alle Lockerungs-Maßnahmen im Überblick finden Sie hier.