Mütter und Väter haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Weil das Elterngeld jedoch nur für etwa ein Jahr gezahlt wird, wollen viele Eltern nach 12 oder 14 Monaten wieder in Teilzeit arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf eine sogenannte Elternteilzeit. Was Sie als Arbeitgeber über Teilzeit in der Elternzeit wissen sollten, darüber informiert das Unternehmermagazin impulse.
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