Unternehmer müssen Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher – egal ob diese digital oder auf Papier vorliegen – zehn Jahre lang aufbewahren. Empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftskorrespondenz muss grundsätzlich sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Kalender oder Arbeits- und Fahrberichte, Angebote, die nicht zu einem Auftrag geführt haben, oder Halbjahresbilanzen sind dagegen nicht aufbewahrungspflichtig.
Mit dem Jahreswechsel enden die Aufbewahrungsfristen einiger Dokumente. Aufgrund der Vielzahl an Dokumenten mit unterschiedlichen Fristen, kann es schwer fallen, den Überblick zu behalten. Welche wann entsorgt werden dürfen, führt das Unternehmermagazin IMPULSE an und gibt dabei einen Leitfaden für die Entsorgung und Aufbewahrungspflichten von Dokumenten.
Die Übersicht von IMPULSE finden Sie hier:
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/aufbewahrungsfristen/3548642.html