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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

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Neues Jahr - neue Gesetze. Zum 01. Januar 2024 treten einige neue Gesetze in Kraft. Das Magazin impulse gibt einen Überblick über die Änderungen, die Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer, Verbraucher und alle Steuerzahler betreffen. Ab Juli 2024 wird auch für Fahrten mit Lkw über 3,5 Tonnen Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen fällig. Bislang lag die Grenze bei 7,5 Tonnen. Betroffen sind vor allem Kurierdienste und Speditionen. Eine Sonderbehandlung gilt für Handwerksbetriebe: deren Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.

Den Überblick über die Änderungen finden Sie hier.

Und welche Unterlagen kann man 2024 entsorgen? Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Auch darüber informiert das Magazin impulse. Zur Übersicht geht es hier.

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de