Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit und soll Menschen mit Beeinträchtigungen, also z.B. mit Behinderung, ältere Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien, eine gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Das BFSG gilt in erster Linie im B-2-C-Verhältnis.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt. Die Ausnahme vom Anwendungsbereich des BFSG gilt aber nur für solche Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Für Kleinstunternehmen, die vom BFSG erfasste Produkte herstellen, gilt diese Ausnahmeregelung allerdings nicht. Außerdem regelt das Gesetz Übergangsfristen und Sonderregelungen.
Eine hilfreiche Übersicht über die Regelungen im einzelnen findet man bei der IHK München. Hier geht's zur Übersicht.
Informationen und Tipps hat auch das Unternehmensmagazin impulse zusammen gestellt. Hier geht's zum Beitrag.
Tipps zur barrierefreien Gestaltung der Website bietet auch das Mittelstand Digital-Zentrum Berlin an.
Übrigens: mit einer barrierefreien Seite wird Ihre Website auch besser gefunden - Stichwort: Suchmaschinenoptimierung!