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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

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Berufliche Weiterbildung gewinnt durch die Transformation der Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Rasche digitale und technologische Entwicklungen sowie sich verändernde Produktionsprozesse im Zuge des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft bringen Weiterbildungsbedarfe in verschiedenen Branchen und Berufen mit sich. Berufsbilder ändern sich, neue Berufe entstehen. Darüber hinaus wirkt sich auch der demografische Wandel auf die Fachkräftebedarfe der Zukunft aus. Sowohl Erwerbstätige als auch Betriebe stehen vor der Herausforderung, mit den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt Schritt zu halten. Daher gilt es, durch berufliche Weiterbildung Qualifikationen zu erhalten und auszubauen.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung hat zum Ziel, die berufliche Anpassung der Erwerbstätigen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Fachkräftebedarf auch im Hinblick auf die Transformation und die Digitalisierung der Arbeitswelt begleitend zu unterstützen.

Wer wird gefördert?
Zielgruppe des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, die - am jeweiligen Bedarf des Unternehmens orientiert - der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen.

Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieter, wie z.B. Inhouse-Seminare oder Inhouse-Lehrgänge. Die betriebliche Fortbildung muss dabei nicht in den Räumlichkeiten des Unternehmens erfolgen.
Mit dem Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung werden aus Gründen der Qualitätssicherung nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder soweit die Maßnahmen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder anerkannt sind.

Welche Kosten werden übernommen?
Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden betragen und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 30.000 Euro je Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Förderfähig sind:
• Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inklusive weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z.B. Skripte, Materialien)
• Personalkosten für externe Weiterbildungsanbieter sowie deren Fahrtkosten und die direkt mit der Weiterbildungsmaßnahme verbundenen Aufwendungen (Skripte, Materialien)
• Sofern die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und die Personalkosten bei den Erwerbstätigen nicht bereits durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden, kann der finanzielle Eigenanteil der Unternehmen auch ganz oder teilweise durch eine sogenannte passive bzw. indirekte Kofinanzierung der Personalausgaben für die teilnehmenden Erwerbstätigen erbracht werden (Ausgaben für Freistellungen). Dies erfolgt anhand einer obligatorischen Pauschale in Höhe von 24 Euro je Zeitstunde und Teilnehmenden. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Art der Kofinanzierung im Antragsverfahren ausweisen müssen.


Darüber hinaus wurde das bereits bestehende ESF-Förderprogramm QualiScheck für die individuelle berufliche Weiterbildung vereinfacht und die maximale Fördersumme auf 1.500 Euro erhöht.

Im Faltblatt "Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz" werden beide Förderprogramme nochmals dargestellt, zudem erhalten Sie weitere Informationen unter www.berufliche-weiterbildung.rlp.de.

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de