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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

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Mit dem neuen Jahr gehen auch zahlreiche Gesetzesänderungen einher. Für Unternehmen und Privatpersonen ist es unerlässlich, über die neu geltenden Regelungen informiert zu sein. Das Unternehmermagazin IMPULSE und das Deutsche Handwerksblatt berichten kompakt über die Änderungen im neuen Jahr.

Die wichtigsten Änderungen führen wir im Folgenden stichpunktartig auf:

  • Der Mindestlohn steigt auf 9,50€ an, sodass Minijobber ab Januar 2021 nur noch 47 Stunden statt 48 Stunden arbeiten gehen dürfen. Sollten die Minijobber mehr als 47 Stunden arbeiten, sind diese sozialversicherungspflichtig.
  • Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen können von 1,1% auf 1,3% steigen. Der Grund dafür ist die Corona-Krise, die zusätzlich die Reserven der Gesundheitsfonds geleert hat. Dies könnte weitere Erhöhungen mit sich ziehen.
  • Der Solidaritätszuschlag fällt ab 2021 für ca. 90% der Bevölkerung weg. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums werden knapp 88% der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die der Einkommenssteuer unterliegen, davon profitieren.
  • Der Investitionsabzug (IAB) wird auf eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000€ gesetzt. Unternehmen, die unter diesem Wert liegen, dürfen ab 2021 nun 50% (zuvor 40%) der geplanten Anschaffungskosten gewinnmindernd abziehen.
  • Die CO2-Steuer wird 2021 eingeführt und liegt zunächst bei 25€ pro emittierter Tonne CO2 und steigt bis 2025 schrittweise auf 55€ an. Das wirkt sich voraussichtlich am stärksten auf die Benzin- und Dieselpreise aus.
  • Die Kaufprämie für Elektro-Autos von bis zu 9.000€ soll bis Ende 2025 verlängert werden. Die Halter von Elektro-Autos müssen in 2021 weiterhin keine Kfz-Steuer zahlen.
  • In der Handwerksbranche ist bis spätestens 31.03.2021 die Einführung eines TSA Sicherheitsmoduls für Registrierkassen (alle elektronischen Kassensysteme und Waagen mit Kassenfunktion) verpflichtend.
  • Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern.Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz). Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, müssen eingetragen werden. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Das Register ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.
  • Die Umsatzsteuersätze steigen wieder auf 19% bzw. 7% an.
  • Google stellt zum 31.03.2021 die Suchfunktion um. Nach Expertenschätzungen werden die Websites vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen nicht mehr auffindbar sein. Betroffen sind Betriebe, deren Websites nur für den Desktop-PC und nicht Smartphones ausgelegt sind.

Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Lage:

  • Die Frist zur Beantragung von Corona-Hilfen „Überbrückungshilfe II“ ist bis zum 31.01.2021 verlängert worden.
    Weitere Infos unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  • Die Frist zur Zahlung eines steuerfreien Corona-Bonus an die Mitarbeiter wird bis zum 30.06.2021 verlängert.
  • Die coronabedingten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld sind bis 31.12.2021 gültig. Für die Verlängerung ist eine erneute Anzeige bei der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben steuerfrei.
  • Arbeitnehmer mit leichten Atemwegserkrankungen können zunächst befristet bis 31.03.2021 bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden.

Quellen/ weitere Informationen:

www.impulse.de

Spezial Jahreswechsel: „Das ändert sich von A bis Z“, Deutsches Handwerksblatt (Ausgabe Nr. 23/24; 2020), S. 6-7

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 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

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