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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Unternehmer müssen Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher – egal ob diese digital oder auf Papier vorliegen – zehn Jahre lang aufbewahren. Empfangene oder abgesandte Handels- und Geschäftskorrespondenz muss grundsätzlich sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Kalender oder Arbeits- und Fahrberichte, Angebote, die nicht zu einem Auftrag geführt haben, oder Halbjahresbilanzen sind dagegen nicht aufbewahrungspflichtig.

Mit dem Jahreswechsel enden die Aufbewahrungsfristen einiger Dokumente. Aufgrund der Vielzahl an Dokumenten mit unterschiedlichen Fristen, kann es schwer fallen, den Überblick zu behalten. Welche wann entsorgt werden dürfen, führt das Unternehmermagazin IMPULSE an und gibt dabei einen Leitfaden für die Entsorgung und Aufbewahrungspflichten von Dokumenten.

Die Übersicht von IMPULSE finden Sie hier:

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/aufbewahrungsfristen/3548642.html

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de