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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Stand: 27. April 2021

In Rheinland-Pfalz gilt aktuell die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Regelungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes - die sogenannte bundeseinheitliche Notbremse - greifen in einem Kreis dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen mehr als 100 pro 100.00 Einwohner beträgt.

Informationen zur 19. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/corona-bekaempfungsverordnung-nach-neuregelung-des-infektionsschutzgesetzes-angepasst/

Informationen zu den Maßnahmen der Notbremse finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesweite-notbremse-1888982

Zu den Maßnahmen der Notbremse gilt auch, dass Beschäftigte jetzt auch die Pflicht haben, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist. Gründe, die der Wahrnehmung von Homeoffice-Angeboten entgegenstehen, können beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/recht-auf-homeoffice/7604499.html?conversion=ads#Welche_Homeoffice-Regelungen_gelten_durch_das_neue_Infektionsschutzgesetz

 

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

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 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

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Iris Scharenberg-Henrich

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 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de