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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

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Die Überbrückungshilfe ist ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von Fixkosten in den Fördermonaten Juli bis einschließlich September 2021 unterstützt. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Je höher der Umsatzeinbruch in dem jeweiligen Monat ist, umso höher sind die Zuschüsse. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II können nicht mehr gestellt werden.

Gegenüber den bisherigen Überbrückungshilfen gibt es u.a. folgende Neuerungen:

  • Höhere Zuschüsse:
    • Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die seit November 2020 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben.
    • Bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erstattung von 100 Prozent der Fixkosten
  • Erweiterung der Antragsberechtigung: kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, sind jetzt antragsberechtigt.
  • Alternative Vergleichszeiträume: Antragstellern wird in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume im Jahr 2019 zur Ermittlung des Umsatzrückgangs zu wählen.

Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.

Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt.

Der Antrag wird über einen sogen. prüfenden Dritten (z.B. SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn) gestellt. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.

Soloselbständige können alternativ im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro als Vorschuss erhalten. Die Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) für Soloselbstständige in Höhe von bis zu 7.500 Euro (bzw. bis zu 30.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) kann über prüfende Dritte oder direkt beantragt werden. Auch hier ist die Frist der 31. Oktober 2021.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus finden Sie hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Hier finden Sie alle Hilfsprogramme im Überblick:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Ein Großteil der Anträge für die Corona-Hilfen ist bewilligt, und die Zahlungen zu den Corona-Hilfen fließen. Die aktuellen Zahlen finden Sie hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Downloads/corona-hilfen-unternehmen-infografik-antraege-zahlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=25

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

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Iris Scharenberg-Henrich

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