Unternehmen können weiterhin unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit beantragen. Das erleichterte Kurzarbeitergeld wird bis zum 30. Juni verlängert. Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Sonst musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Außerdem müssen die Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben (bis auf bestimmte Ausnahmen).
Alle Informationen zu der vereinfachten Kurzarbeits-Regelung finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/k/corona-kurzarbeit
https://www.bmas.de/DE/Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html