Die von der Bundesregierung beschlossene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sollen alle aktiv tätigen Erwerbspersonen erhalten, also nicht nur ArbeitnehmerInnen, sondern auch Selbstständige. Die Pauschale erhalten alle ArbeitnehmerInnen, die sich am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis befinden und den Steuerklassen 1 bis 5 angehören, unabhängig von Umfang und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber müssen ihren MitarbeiterInnen die Pauschale mit der ersten nach dem 31. August 2022 vorzunehmenden Lohnzahlung auszahlen. Den Arbeitgebern werden die Vorauszahlungen vom Staat erstattet. Selbstständige sollen die Energiepreispauschale in Form einer verringerten Steuervorauszahlung erhalten.
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https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html