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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

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Aktuell erhalten zahlreiche Websitebetreiber Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts (Schriftarten) auf der Website. Wir möchten Sie auf die Problematik von Google Fonts hinweisen und wichtige Informationen zum Umgang weitergeben.

Sogenannte Webfonts, wie der Dienst "Google Fonts", sind Schriftarten verschiedener Anbieter, die auf Websites eingebunden werden können. Google bietet dies dynamisch an. Das bedeutet, die verschiedenen Schriftarten können auf der eigenen Website online genutzt werden, ohne diese zuvor auf den eigenen Server hochladen zu müssen. Hier wird bei Aufruf der Website eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut und von dort die benötigte Schriftart zugeladen und ausgespielt.

Beim Aufruf der Internetseite wird unter Umständen automatisch auch die IP-Adresse der Geräte an Google übertragen, auf denen die Seite gerade geöffnet ist. Da es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handelt, ist dies datenschutzrechtlich problematisch, wenn dafür nicht von jedem Besucher eine Einwilligung vorliegt.

Das Landgericht München hat in einem Urteil vom 20.1.2022 (Az. 3 O 17493/20) festgestellt, dass die dynamische Verwendung des Google-Dienstes “Google Fonts“ ohne vorherige Einwilligung einen Datenschutzverstoß darstellt. Privatpersonen und Anwaltskanzleien nehmen das zum Anlass, Abmahnungen und Schadensersatzansprüche an Unternehmen zu versenden, die Google-Fonts-Schriften auf ihrer Website einsetzen.

Das Urteil des Landgerichts können Sie hier nachlesen!

Die datenschutzkonforme Einbindung ist möglich, wenn Google Fonts lokal auf Ihrem Server gespeichert werden, sodass beim Laden der Seite keine Verbindung mehr zu den Google Servern hergestellt wird. Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollten Unternehmen prüfen, ob auf ihrer Website Webfonts, die automatisch die IP-Adresse oder sonstige Daten weiterleiten, verwendet werden. Dies kann über den Quellcode der Website erfolgen. Im Zweifel sollten Sie sich an den Ersteller der Website oder den Datenschutzbeauftragten im Unternehmen wenden.

Wie Sie mit einer Abmahnung umgehen sollten sowie viele weitere hilfreiche Informationen und Links zum Thema finden Sie auf der Website der IHK Koblenz.

Hier geht's zum Beitrag!

 

Quellcode Website S

Über den Quellcode können - aufgrund der Nutzung von Google-Schriftarten auf Ihrer Website - IP-Adressen oder sonstige Daten Ihrer Website-Besucher weitergeleitet werden. Foto: Pixabay

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

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Fides Lang

 (B.Sc.)

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 fides.lang@kreis-ak.de

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Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de