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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Für Unternehmen, die maximal 1.500 Megawattstunden (1,5 Millionen Kilowattstunden) Gas- oder Fernwärme im Jahr verbrauchen, entfällt im Dezember die Abschlagszahlung. Das Gleiche gilt für Privatkunden. Den Entlastungsbetrag gewähren die Versorger, die den Betrag vom Staat zurück erhalten. Unternehmen, die monatlich den Abschlagsbetrag selbst überweisen, müssen im Dezember nicht zahlen. Wer per Dauerauftrag zahlt, kann diesen aussetzen. Zieht der Gasversorger den Abschlag monatlich vom Konto ein, entfällt der Abzug im Dezember. Er muss ihn zurück zahlen, falls er ihn trotzdem eingezogen hat. Vermieter sind verpflichtet, die Entlastung im Rahmen der Kostenabrechnung an den Mieter weiter zu geben. Die Höhe der Hilfe wird anhand von Durchschnittswerten berechnet.

Die Einzelheiten zur Gaspreis-Soforthilfe im Dezember fasst das Unternehmermagazin impulse hier zusammen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, hier gibt es auch eine FAQ-Liste.

Ab Januar 2023: Gas- und Strompreisbremse

Für das neue Jahr wurde folgende Regelung beschlossen: Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie KMU für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen (mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden) 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Die Preisbremsen gelten ab März 2023, dann aber auch rückwirkend für Januar und Februar. Die Entlastungsbeträge werden dann für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet. Geplant ist, dass die Preisbremsen bis April 2024 gelten.

grafikgaspreisbremse 2022 25 11


Strompreisbremse für Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch

Für Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.

Gaspreisbremse für die Industrie

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

 

Meldepflichten und Arbeitsplatzerhaltungspflicht

Es ist zu beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen Meldepflichten gegenüber dem Lieferanten bzw. dem Netzbetreiber zu erfüllen sind sowie eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht gilt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Strom und Gaspreisbremse Screenshot S

 Quelle: DIHK

 

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 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

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