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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Zum 01.01.2023 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, ob für Steuerzahler, Verbraucher, Familien, Unternehmer, Rentner, Mieter oder Eigentümer. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt, die Mindestausbildungsvergütung steigt und für Midijobs gibt es eine neue Verdienstgrenze. Einige Gesetze wie das "Whistleblower"-Gesetz gilt erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße.

Im neuen Jahr müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sowie Finanzdienstleister unabhängig von der Mitarbeiterzahl eine Meldestelle für Whistleblower einrichten, bei der Angestellte Hinweise auf Rechtsverstöße melden können – etwa im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohn, Geldwäsche oder zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Unternehmen mit 50 bis zu 249 Mitarbeitern haben für die Einrichtung bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ verpflichtet Betriebe mit mindestens 3000 Beschäftigten, Vorkehrungen zu treffen, mit denen sie Rechtsverletzungen bei ihren Zulieferern verhindern können. Ab 2024 müssen auch Firmen ab 1000 Mitarbeitern das Gesetz beachten.

Für E-Autos fallen die Prämien im neuen Jahr geringer aus. Unternehmen sind bis zum 31. August 2023 antragsberechtigt, danach erhalten nur noch Privatleute die Förderung. Plug-In-Hybride fallen ganz aus der Förderung.

Alle Gesetzesänderungen im Überblick finden Sie im Unternehmermagazin impulse.

 

 

 

 

 

 

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