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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

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Das Transparenzregister wurde zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt und ermöglicht es Strafverfolgungsbehörden, über verschiedene Länder hinweg Informationen über alle Personen zu sammeln, die in einer Firma großen Einfluss haben: sogenannte wirtschaftlich Berechtigte. Laut Geldwäschegesetz (GWG) sind das Personen, die mehr als 25 Prozent der Unternehmensanteile oder Stimmrechte besitzen oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben können (§3 GWG). Das große Ziel des elektronischen Registers ist demnach Geldwäsche und Korruption zu verhindern.

Folgende Daten der wirtschaftlich Berechtigten sind anzugeben:

  • Sämtliche Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und
  • Staatsangehörigkeit(en)

Logo Transparenzregister

 

Bis 2021 mussten sich Unternehmen nicht ins Transparenzregister eintragen, wenn sie bereits Angaben über Eigentümer und Anteilseigener schon in anderen Registern eingetragen hatten (sog. Mitteilungsfiktion).

Neu ist, dass die Eintragung von den Verantwortlichen aktiv vorgenommen werden muss. Der Hinweis darauf, dass sich die einzutragenden Informationen u.a. aus dem Handelsregister ermitteln lassen, ist mit Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr möglich. Fehlt der Eintrag bei Fristende (siehe Liste unten), drohen Firmen teils heftige Bußgelder:

  • 31.3.2023 für Aktiengesellschaften, Europäische Gesellschaften (SE) und Kommanditgesellschaften auf Aktien
  • 30.6.2023 für GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften,
  • 31.12.2023 für Personengesellschaften (etwa Kommanditgesellschaften) sowie Stiftungen, Trusts und ausländische Immobilienkäufer

Seit dem 1. April 2023 wird außerdem die sogenannte Unstimmigkeitsmeldung verpflichtend. Das bedeutet: Bestimmte Berufsgruppen – wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Banken – müssen an das Transparenzregister melden, wenn ihnen bei der Überprüfung von Kunden Unstimmigkeiten zwischen dem Registereintrag und den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auffallen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Unternehmermagazin Impulse und unter www.transparenzregister.de.

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de