Nach oben
Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Fachkräfteentwicklung

Für eine starke Wirtschaft

AKTUELLE INFORMATIONEN UND NEUIGKEITEN

Die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen informiert regelmäßig über die Entwicklungen im Kreis.
Sie wollen keinen Beitrag mehr verpassen? Dann registrieren Sie sich kostenlos für unseren monatlichen Newsletter!


 

An dieser Stelle möchten wir Sie auf interessante Webinare in den kommenden Wochen hinweisen. Die Themen-Palette reicht von der Forschungszulage bis hin zu Arbeitsrecht. Die Webinare sind kostenlos. Außerdem findet im Februar wieder ein Netzwerktreffen der Wäller Unternehmerinnen statt.

Mitte September fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine überaus überraschende Entscheidung: Angestellte müssen ihre Arbeitszeit erfassen. In dieser Klarheit hatten das die wenigsten erwartet. Doch die Details des Urteils blieben zunächst unklar. Mit der Urteilsbegründung wird jetzt mit einigen Irrtümern aufgeräumt.

Seit dem 01.01.2023 (geplant bis April 2024) gilt eine Gas- und Strompreisbremse (Preisdeckelung). Für KMU gilt für 80% ihres bisheringen Verbrauchs ein Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde und für Strom von 40 Cent pro Kilowattstunde.

Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Unternehmen müssen der Arbeitsagentur bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch.

Regelmäßig bietet die Investitions- und Strukturbank ISB (Mainz) Online-Beratungen an. Die ISB unterstützt unternehmerische Aktivitäten mit Fördermitteln des Landes RLP. Der nächste Termin ist der 14.02.2023. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Ihre Ansprechpartner

Ottens Fides S

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de