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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

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Die Regelungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes - die sogenannte bundeseinheitliche Notbremse - greifen in einem Kreis ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung die Vorgaben des Bundes-Infektionsschutzgesetzes umgesetzt.

Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, ihren MitarbeiterInnen zwei Mal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten. Diese wiederum sind nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitgeber selbst tragen. Unternehmen, die Anspruch auf die Überbrückungshilfe III haben, können hier die Test-Kosten geltend machen.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf interessante Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen sowie Wettbewerbe hinweisen. Aufgrund der Corona-Pandemie finden die meisten Veranstaltungen online statt.

Das Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" - auch bekannt unter dem Namen "Azubiprämie" - wird verlängert. Damit werden KMU unterstützt, die trotz Corona-bedingten Einbrüchen ausbilden. Die Anträge müssen bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

"Digitalisierung - Projekte mit fachlicher Unterstützung umsetzen" - so lautet der Titel des "Zukunftsforums", das die Wirtschaftsförderung am Donnerstag, den 15. April, als Online-Veranstaltung anbietet. Hier wird insbesondere die Arbeit und Unterstützung durch die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren in Deutschland vorgestellt.

Ihre Ansprechpartner

Ottens Fides S

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de